Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Feierabendhaus/Evonik Catering Services GmbH:

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für a) Beherbergungsverträge b) Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Tagungsräumen c) Verträge über die Durchführung von Veranstaltungen, Banketten, Tagungen und Catering sowie damit zusammenhängende weitere Leistungen und Lieferungen des Hotels. Geschäftsbedingungen des Bestellers finden nur Anwendung, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.

2. Angebot und Vertragsabschluß

Die Angebote sind freibleibend und mit Erscheinen von neuen Angeboten verlieren alle bisherigen ihre Gültigkeit. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung der Evonik Catering Services GmbH an den Besteller zustande. Die Haftung der Evonik Catering Services GmbH für etwaige Leistungsmängel beschränkt sich auf solche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

3. Leistungen und Preise

Die Evonik Catering Services GmbH ist verpflichtet, die vom Besteller bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen. Der Besteller ist verpflichtet, die für diese Leistung vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen und Auslagen des Hotels an Dritte zu ersetzen. Die vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe ein. Im Falle einer Änderung des Steuersatzes ändern sich die Preise, ohne dass es einer neuen Vereinbarung bedarf. Sollten sich in der Zeit zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung die Preise gleichwertiger Waren und Dienstleistungen generell ändern, so erfolgt die Lieferung bzw. Dienstleistung zum neuen Preis. Die Preiserhöhung wird dem Käufer unverzüglich mitgeteilt. Widerspricht der Käufer binnen einer Woche nach Empfang der Mitteilung, kann die Evonik Catering Services GmbH vom Vertrag zurücktreten. Anlieferungen „Außer-Haus“, Dienstleistungen vor Ort und Einwegtransportverpackungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

4. Lieferung

Wird Ware dem Käufer auf seinen Wunsch hin angeliefert, so geht mit ihrer Übergabe an den Transportbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen der Küche oder des Lagers, die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung von einem anderen Ort als dem Erfüllungsort aus erfolgt und/ oder die Evonik Catering Services GmbH die Ware mit eigenen Fahrzeugen ausliefert. Die Ware ist unverzüglich bei Empfang zu prüfen. Etwaige Mängel können nur sofort geltend gemacht werden. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

5. Zahlung

Die Rechnungen der Evonik Catering Services GmbH sind binnen 10 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Das Haus ist befugt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

6. Rücktritt der Evonik Catering Services GmbH vom Vertrag

Die Evonik Catering Services GmbH ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls

- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. über Identität des Bestellers oder den Zweck der Veranstaltung, gebucht werden.

7. Rücktritt des Bestellers (Abbestellung)

a) Beherbergungsvertr./Veranstaltung: Bei Rücktritt des Bestellers oder Reduzierung der Personenzahl bei einem Beherbergungsvertrag sowie sonstigen Veranstaltungen ist das Hotel berechtigt, folgende Fristen und Prozentsätzen als Schadensersatz in Rechnung zu stellen:

- 13-7 Tage Rücktritt vor Ankunft bzw. Veranstaltungstermin: 60% des vereinbarten Preises

- 6-0 Tage Rücktritt vor Ankunft bzw. Veranstaltungstermin 80% des vereinbarten Preises

b) Vertrag über Durchführung von Außer-Haus-Geschäften: Storniert der Käufer den Auftrag, so hat er folgende Kosten zu erstatten.

- Rücktritt bis 5 Tage vor Lieferung: 50% des Auftragswertes

- Rücktritt bis 48 Std. vor Lieferung: 70% des Auftragswertes

- Rücktritt bis 24 Std. vor Lieferung: 85 % des Auftragswertes

Die Stornierung muss grundsätzlich in beiden Fällen schriftlich erfolgen.

8. Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen

Mitgeführte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes in den Veranstaltungsräumen der Evonik Catering Services GmbH. Die Evonik Catering Services GmbH übernimmt für den Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung mit Ausnahme bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern des Hauses, sofern die Gegenstände nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen werden.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Evonik Catering Services GmbH in Marl.